Rechtliche Einordnung · Regionale Rechtslage

Artemisia annua in Afrika: Malariabelastung, Covid-Organics und nicht-pharmazeutische Produkte

Stand: 12. August 2026

1. Ausgangslage

Die afrikanische Region ist der wichtigste gesundheitspolitische Schauplatz der Diskussion über Artemisia annua, darf dabei jedoch nicht als einheitlicher regulatorischer oder medizinischer Raum betrachtet werden. Die Malariabelastung, die Verfügbarkeit diagnostischer Angebote und qualitätsgesicherter Arzneimittel sowie die Regulierung traditioneller Medizin unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern und teilweise auch innerhalb eines Landes.

Der tatsächliche Versorgungsbedarf ist enorm: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation entfielen 2024 rund 94 Prozent der weltweiten Malariafälle und 95 Prozent der Todesfälle auf die WHO-Region Afrika – schätzungsweise 265 Millionen Fälle und 579.000 Todesfälle. Etwa drei Viertel der Malariatodesfälle in der Region betrafen Kinder unter fünf Jahren. Zugangsprobleme werden unter anderem durch schwache Gesundheitssysteme, Konflikte, abgelegene Versorgungsgebiete, Finanzierungslücken und zeitweilige Lieferengpässe verschärft. Daraus ergibt sich ein nachvollziehbares Interesse an lokal verfügbaren und preisgünstigen Behandlungsmöglichkeiten. Der Versorgungsbedarf allein belegt allerdings noch nicht die Wirksamkeit eines bestimmten Pflanzenproduktes.

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2. Madagaskar und Covid-Organics

Am 20. April 2020 stellte der madagassische Präsident Andry Rajoelina „Covid-Organics“, kurz CVO oder CVO Tambavy, öffentlich als Mittel zur Vorbeugung und Behandlung von COVID-19 vor. Das Produkt wurde als abgefülltes Getränk und als getrocknete Teemischung angeboten, innerhalb Madagaskars verteilt und auch an andere Staaten abgegeben.

Nach den veröffentlichten Angaben bestand CVO zu etwa 62 Prozent aus Artemisia annua. Die übrigen Bestandteile waren eine Mischung madagassischer Heilpflanzen, deren genaue Zusammensetzung und Mengenverhältnisse zunächst nicht offengelegt wurden. Gerade diese unvollständige Produktbeschreibung erschwerte eine unabhängige Bewertung von Qualität, Dosierung, Sicherheit und möglichen Wechselwirkungen. Die französische Académie nationale de médecine warnte deshalb bereits 2020 davor, öffentliche Wirksamkeitsbehauptungen ohne ausreichend kontrollierte klinische Prüfung aufzustellen.

Die WHO lehnte die wissenschaftliche Untersuchung traditioneller Arzneimittel nicht grundsätzlich ab. Sie betonte vielmehr, dass auch solche Produkte in kontrollierten Studien auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit geprüft werden müssen, bevor eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen werden kann. Diese Position ist von einer pauschalen Ablehnung traditioneller afrikanischer Medizin zu unterscheiden.

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3. CVO+ und die klinische Studie

Auf den ursprünglichen Kräutertee folgte CVO Plus Curatif, kurz CVO+. Dabei handelte es sich nicht um dieselbe Zubereitung, sondern um eine standardisiertere Kapsel. Laut Studienpublikation enthielt eine Kapsel einen Artemisia-annua-Extrakt mit 150 Milligramm Artemisinin sowie 7,1 Milligramm 1,8-Cineol aus einem ätherischen Öl von Cinnamomum camphora, dem madagassischen Ravintsara.

Zwischen Januar und Mai 2021 wurde in der Region Analamanga eine als Phase-III-Studie bezeichnete randomisierte, doppelblinde und placebokontrollierte Untersuchung an Erwachsenen mit leichter bis mittelschwerer COVID-19-Erkrankung durchgeführt. Im Juli 2021 erklärte die WHO, dass Madagaskar die Ergebnisse öffentlich gemacht habe. Ein gemeinsam mit Africa CDC eingerichtetes regionales Expertengremium sollte die Daten anschließend unabhängig beurteilen. In den öffentlich zugänglichen WHO-Quellen konnte bis August 2026 jedoch keine abschließende Stellungnahme dieses Gremiums gefunden werden.

Die wissenschaftliche Publikation erschien im Oktober 2022. Von 339 aufgenommenen Personen gingen nach der Datenbereinigung 276 in die abschließende Auswertung ein: 132 in der CVO+- und 144 in der Placebogruppe. Die Autoren berichteten für ihren zusammengesetzten Endpunkt eine Erfolgsrate von 87,1 Prozent unter CVO+ gegenüber 75,0 Prozent unter Placebo. Die mediane Zeit bis zu einem negativen PCR-Befund wurde mit 14 beziehungsweise 21 Tagen angegeben.

Diese Ergebnisse sind nicht mit einer allgemein nachgewiesenen „Heilungswirkung“ gleichzusetzen. Die Aussagekraft wird unter anderem dadurch eingeschränkt, dass nicht alle aufgenommenen Teilnehmer in die Endauswertung eingingen, eine Per-Protocol-Analyse und einseitige statistische Tests verwendet wurden und der primäre Endpunkt PCR-Negativität und das Ausbleiben schwerer unerwünschter Ereignisse miteinander verband. Außerdem wurden überwiegend jüngere Erwachsene mit leichter oder mittelschwerer Erkrankung untersucht, bei denen auch in der Placebogruppe eine hohe Erfolgsrate bestand. Die Studie erlaubt ferner keine Schlussfolgerung über den ursprünglichen CVO-Tee oder über unstandardisierte Artemisia-Zubereitungen.

CVO+ erschien im September 2024 in der amtlichen Liste der in Madagaskar registrierten Arzneimittel. Dies dokumentiert eine nationale Registrierung zu diesem Zeitpunkt, stellt aber keine WHO-Empfehlung oder kontinentweite Zulassung dar. CVO+ beziehungsweise Artemisinin gehört auch nicht zu den von der WHO empfohlenen COVID-19-Therapien.

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4. Die WHO-Position zu Artemisia und Malaria

Im Oktober 2019 veröffentlichte die WHO nach einer erneuten Evidenzprüfung eine eindeutige Position: Sie unterstützt weder die Förderung noch die Anwendung von Artemisia-Pflanzenmaterial in irgendeiner Form zur Vorbeugung oder Behandlung von Malaria. Erfasst werden damit unter anderem Tees, Pulver, getrocknete Blätter, nicht standardisierte Kapseln und Tabletten aus Pflanzenmaterial.

Die WHO nennt dafür mehrere Gründe:

  • Der Artemisinin-Gehalt von Artemisia annua variiert erheblich. Er wird von der Pflanzensorte, den Anbaubedingungen, dem Erntezeitpunkt, der Trocknung, der Lagerung und der Zubereitung beeinflusst.
  • Dadurch lässt sich bei Tees und Blattprodukten keine verlässliche therapeutische Dosis gewährleisten.
  • Zu kurze Behandlungen oder zu niedrige Wirkstoffkonzentrationen können dazu führen, dass nicht alle Parasiten beseitigt werden. Die Infektion kann anschließend erneut nachweisbar werden; dies wird als Rekrudeszenz bezeichnet.
  • Artemisinin wird im Körper schnell abgebaut und eignet sich daher nicht als alleinige Malariaprophylaxe.
  • Nicht standardisierte Artemisia-Zubereitungen enthalten keinen kontrollierten, ausreichend geprüften Kombinationspartner, wie er in einer Artemisinin-basierten Kombinationstherapie vorhanden ist.
  • Eine breite Exposition von Parasiten gegenüber zu niedrigen Artemisinin-Konzentrationen könnte die Selektion und Ausbreitung partiell resistenter Parasiten begünstigen.
  • Für Artemisia afra, eine in Teilen Afrikas heimische Art, konnte die WHO keinen bedeutsamen Artemisinin-Gehalt feststellen. Behauptungen über eine gleichwertige antimalarische Wirkung anderer Pflanzenbestandteile sind bislang nicht ausreichend klinisch belegt.

Die WHO unterstützt für unkomplizierte Plasmodium-falciparum-Malaria weiterhin qualitätsgesicherte Artemisinin-basierte Kombinationstherapien, deren konkrete Auswahl von der nationalen Behandlungspolitik und der örtlichen Resistenzlage abhängt. Die Kombination ist entscheidend: Das Artemisinin-Derivat reduziert die Parasitenzahl rasch, während der länger wirksame Partnerwirkstoff die verbliebenen Parasiten beseitigen soll.

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5. Was die klinischen Studien tatsächlich zeigen

Die ältere Studienlage zu Artemisia-Tee ist klein und heterogen. Die WHO stellte 2019 fest, dass nur wenige klinische Untersuchungen vorhanden waren und viele davon geringe Teilnehmerzahlen, kurze Nachbeobachtungszeiten oder unzureichende Kontrollen möglicher Verzerrungen aufwiesen. In mehreren älteren Untersuchungen wurden bis zum 28. Tag hohe Rekrudeszenzraten beobachtet, teilweise bis zu 90 Prozent. Diese Werte dürfen jedoch nicht pauschal auf jedes Produkt und jede Population übertragen werden.

Besondere Vorsicht ist bei einer oft zitierten Studie aus der Demokratischen Republik Kongo geboten. Sie hatte für Tees aus Artemisia annua und Artemisia afra außergewöhnlich gute Resultate und gleichzeitig ungewöhnlich schlechte Ergebnisse für Artesunat-Amodiaquin berichtet. Diese Resultate standen im Widerspruch zu anderen Untersuchungen aus derselben Region. Die Publikation wurde im November 2020 von der Zeitschrift zurückgezogen, nachdem die Autoren Fragen zur rechtzeitigen Ethikgenehmigung, zur Einwilligung der Teilnehmer und zur Zuverlässigkeit der Daten nicht zufriedenstellend klären konnten. Die Ergebnisse dieser Studie dürfen daher nicht mehr als belastbarer Wirksamkeitsnachweis verwendet werden.

Ein 2026 kursierendes, noch nicht abschließend begutachtetes Manuskript zur Nutzung von Artemisia-Tee und zur Resistenzentwicklung in Afrika liefert derzeit keine belastbare Grundlage für konkrete Heilungs- oder Rückfallquoten und wird hier deshalb nicht als Beleg herangezogen.

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6. Artemisininresistenz in Afrika

Partielle Artemisininresistenz ist inzwischen in Eritrea, Ruanda, Uganda und Tansania bestätigt. Sie äußert sich vor allem in einer verzögerten Parasitenbeseitigung nach Beginn der Behandlung. Das bedeutet nicht automatisch, dass alle ACTs in diesen Ländern unwirksam geworden sind: Solange der jeweilige Partnerwirkstoff ausreichend wirksam bleibt, können Kombinationstherapien weiterhin hohe Heilungsraten erreichen. Die Entwicklung verlangt jedoch eine engmaschige Überwachung und gegebenenfalls die Anpassung nationaler Therapieleitlinien.

Die Verwendung unstandardisierter Artemisia-Produkte kann theoretisch zu einer subtherapeutischen Artemisinin-Exposition beitragen und ist deshalb aus Sicht der WHO ein vermeidbares Risiko. Ein direkter ursächlicher Nachweis, dass die aktuell beobachteten PfKelch13-Mutationen durch den Konsum von Artemisia-Tee entstanden sind, liegt jedoch nicht vor. Die Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen wird von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter unvollständige Behandlungen, ungeeignete Arzneimittelanwendung, substandardisierte oder gefälschte Medikamente, die Wirksamkeit der Kombinationspartner und die grenzüberschreitende Übertragung resistenter Parasiten.

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7. Anbau- und Ausbildungsprojekte

Organisationen wie anamed und La Maison de l’Artemisia fördern weiterhin den lokalen Anbau und die Anwendung von Artemisia annua und Artemisia afra. anamed verbreitet insbesondere eine von der Organisation als „Artemisia annua anamed“ beziehungsweise A-3 bezeichnete Kulturform und bietet Schulungen zum Anbau und zur Teezubereitung an. Die Organisation empfiehlt den Tee nach eigenen Angaben auch zur Malariabehandlung. Diese Empfehlungen stehen im Widerspruch zur geltenden WHO-Position. Die von anamed veröffentlichten Erfahrungsberichte und organisationsinternen Auswertungen ersetzen keine unabhängigen, ausreichend kontrollierten klinischen Studien.

La Maison de l’Artemisia berichtet über ein Netzwerk lokaler Einrichtungen in verschiedenen afrikanischen Ländern, die Anbau, Schulungen und gemeinschaftliche Gesundheitsprojekte verbinden. Nach Angaben der Organisation wurde 2024 in Migori in Kenia eine weitere „Maison de l’Artemisia“ gegründet. Dort wird auch ein als „Artemiel“ bezeichnetes Gemisch aus Artemisia und Honig entwickelt. Die Organisation kündigte eine klinische Untersuchung dieses Produktes an. Aus der Projektankündigung kann jedoch noch keine nachgewiesene Wirksamkeit oder behördliche Zulassung abgeleitet werden.

Bei der Beurteilung solcher Projekte müssen daher drei Ebenen getrennt werden:

  1. Der landwirtschaftliche oder soziale Nutzen eines lokalen Anbauprojektes.
  2. Die traditionelle beziehungsweise gemeinschaftliche Nutzung der Pflanze.
  3. Der klinische Nachweis, dass ein standardisiertes Produkt Malaria sicher und zuverlässig behandelt oder verhindert.

Ein Projekt kann auf den ersten beiden Ebenen relevant sein, ohne dass damit die dritte Ebene belegt wäre.

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8. Anbau zur Arzneimittelproduktion

Der Anbau von Artemisia annua ist nicht grundsätzlich mit der medizinischen Anwendung von Artemisia-Tee gleichzusetzen. Die Pflanze kann als kontrollierter landwirtschaftlicher Rohstoff für die industrielle Extraktion von Artemisinin dienen. Das gewonnene und standardisierte Artemisinin wird anschließend zur Herstellung qualitätsgesicherter Kombinationstherapien verwendet.

So unterhält das staatliche nigerianische Institute for Agricultural Research ein Artemisia-Forschungsprogramm, das sich mit Züchtung, Anbaubedingungen und industrieller Nutzung beschäftigt. Daraus lässt sich eine Förderung des landwirtschaftlichen und pharmazeutischen Rohstoffsektors ableiten, nicht aber eine behördliche Anerkennung von Artemisia-Tee als Malariatherapie.

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9. Regulatorische Lage

Eine einheitliche „afrikanische Rechtslage“ für Artemisia-Produkte existiert nicht. Je nach Land, Zusammensetzung, Darreichungsform und Werbeaussage kann ein Produkt unter anderem als Arzneimittel, traditionelles Arzneimittel, Kräuterprodukt, Lebensmittel oder Nahrungsergänzung eingeordnet werden. Anbau, Besitz, Verkauf und Bewerbung mit konkreten Heilungsversprechen können dabei unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.

Als einzelnes Beispiel wurde aus dem Tschad berichtet, dass der Gesundheitsminister im April 2023 eine Entscheidung aus dem Jahr 2019 aufhob, mit der die nicht-pharmazeutische Bewerbung und der Verkauf von Artemisia annua untersagt worden waren. Da bei der Recherche kein konsolidierter aktueller Gesetzes- oder Verordnungstext der zuständigen Behörde auffindbar war, sollte dieses Beispiel nur mit Quellenhinweis und nicht als abschließende Beschreibung der heutigen Rechtslage verstanden werden.

Die Afrikanische Arzneimittelagentur und die WHO arbeiten seit 2026 verstärkt an einer Harmonisierung der regulatorischen Systeme; das entsprechende Rahmenabkommen wurde am 21. Mai 2026 am Rande der 79. Weltgesundheitsversammlung unterzeichnet. Die nationalen Behörden und jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften bleiben für die Beurteilung einzelner Produkte dennoch maßgeblich.

Eine vollständige öffentlich zugängliche Übersicht darüber, in welchen afrikanischen Ländern bestimmte Artemisia-Tees, Pulver oder Kapseln registriert, geduldet, untersagt oder informell vertrieben werden, liegt derzeit nicht vor. Besonders lückenhaft sind belastbare Daten zu lokalen Verkaufszahlen, Produktqualität, tatsächlicher Anwendung, unerwünschten Ereignissen und zur Durchsetzung bestehender Vorschriften.

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10. Zusammenfassung

Der hohe Bedarf an bezahlbaren und erreichbaren Malariatherapien in vielen Teilen Afrikas ist gut dokumentiert. Daraus folgt jedoch nicht, dass nicht standardisierte Artemisia-Tees oder Blattprodukte eine ausreichend wirksame und sichere Alternative zu diagnostisch abgesicherten, qualitätsgesicherten Kombinationstherapien darstellen.

Covid-Organics war ab 2020 ein politisch und gesellschaftlich stark beachtetes madagassisches Projekt. Für die spätere CVO+-Kapsel wurde zwar eine randomisierte Studie veröffentlicht und eine nationale Registrierung dokumentiert; die methodisch eingeschränkten Ergebnisse führten jedoch nicht zur Aufnahme in die WHO-Empfehlungen. Sie können außerdem nicht auf den ursprünglichen Tee oder andere Artemisia-Produkte übertragen werden.

Zivilgesellschaftliche Anbauprojekte werden fortgeführt und greifen reale Probleme des Zugangs, der lokalen Produktion und der gesundheitlichen Selbstversorgung auf. Ihre medizinischen Empfehlungen müssen trotzdem an denselben Anforderungen an Qualität, Sicherheit und klinische Wirksamkeit gemessen werden wie andere Behandlungen. Die WHO-Position zur Malaria bleibt eindeutig: Nicht-pharmazeutisches Artemisia-Pflanzenmaterial wird weder zur Vorbeugung noch zur Behandlung empfohlen.

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11. Quellen

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Stand: 12. August 2026 · Die Darstellung dient der sachlichen Information und ersetzt keine medizinische Beratung; bei Verdacht auf Malaria ist umgehend eine diagnostisch abgesicherte Behandlung erforderlich. · Nach oben