| Verhältnis | Marktware (Ø 0,4 %) | Hochzüchtung (Ø 1,0 %) | Realistisch (nach Verlusten) | Farbe |
|---|---|---|---|---|
| 10:1 | theoret. ~4 % | theoret. ~10 % | ~2–4 % | Hellbraun |
| 20:1 | theoret. ~8 % | theoret. ~20 % | ~3–5 % | Mittelbraun |
| 30:1 | theoret. ~12 % | theoret. ~30 % | ~4–5 % (Spitze ~4,9 %) | Dunkelbraun |
Kapseln sind die praktischste Form von Artemisia annua – keine Zubereitung, kein Geruch, einfach zu dosieren, gut zu lagern. Für Tiere lässt sich der Kapselinhalt unkompliziert unter das Futter mischen. Gleichzeitig ist es die Form, bei der die meisten Missverständnisse entstehen – weil zwei grundlegend verschiedene Produkte äußerlich identisch aussehen.
Pflanzenpulver 1:1 ist direkt gemahlenes Trockenblatt – naturbelassen, nicht angereichert, grün. Der Artemisinin-Gehalt entspricht dem der Ausgangspflanze. Ein Trockenextrakt ist konzentriertes Material, das nach der Extraktion wieder getrocknet und in Kapseln gefüllt wird – immer braun. Beide sehen in der Kapsel identisch aus. Der Unterschied im effektiven Wirkstoffgehalt kann Faktor 10 bis 20 betragen.
Das Extraktverhältnis beschreibt, wieviel Ausgangsmaterial für eine Einheit Extrakt verwendet wurde. 10:1 bedeutet: aus 10 kg Trockenblatt wird 1 kg Extrakt hergestellt. Theoretisch konzentriert sich der Artemisinin-Gehalt entsprechend. In der Praxis liegen die Verluste durch Extraktion und Trocknung bei 30–40 %. Ein gut hergestelltes 30:1-Extrakt aus hochwertiger Ausgangsware landet realistisch bei 4–5 % Artemisinin – bei besonders guten Chargen aus Hochzuchtsorten auch bei knapp 4,9 %.
Aber diese Rechnung funktioniert nur, wenn die Ausgangsware stimmt. Ein 30:1-Extrakt aus minderwertiger Importware mit 0,05 % Artemisinin im Rohblatt ergibt nach Verlusten womöglich unter 1 %. Das Verhältnis auf der Packung sagt das nicht. Nur ein Analysezertifikat mit dem tatsächlich gemessenen Artemisinin-Gehalt sagt es.
In der EU ist das kein Zeichen von schlechter Qualität – es ist Selbstschutz. Sobald der Begriff „Artemisinin" auf einem Produktetikett auftaucht, gerät das Produkt in den Fokus der Plattformen. Von mehreren Dutzend europäischen Herstellern, die den Gehalt offen deklarierten, tun das heute nur noch wenige. Wer eine %-Angabe findet und ein Analysezertifikat dazu bekommt, hat ein Produkt vor sich, das über den Marktstandard hinausgeht.
Die Farbe ist ein verlässliches Erkennungsmerkmal – sofern man die Kapsel öffnet. Pflanzenpulver 1:1 ist dunkelgrün bis olivgrün. Trockenextrakte sind immer braun. Stark oxidiertes Material ist sehr dunkel, fast schwärzlich – ein Zeichen für falsche Lagerung oder altes Material. Beige oder cremefarbenes Pulver trotz „Extrakt"-Deklaration ist ein klares Warnsignal.
- Analysezertifikat (CoA) mit gemessenem Artemisinin-Gehalt verfügbar
- Klare Deklaration: Pflanzenpulver 1:1 oder Trockenextrakt mit Verhältnis
- Bei 1:1-Pulver: dunkelgrüne Farbe, intensiver Eigengeruch
- Schonende Trocknung unter 40–45 °C deklariert
- HPMC-Kapselhülle (vegan) klar angegeben
- Herkunft und Ernte-Charge auf der Packung
- Kapselmenge 500–700 mg – höhere Dosis pro Einheit
- Nur Extraktverhältnis angegeben – kein Artemisinin-Gehalt, kein CoA
- Kapselinhalt beige oder cremeweiß trotz „Extrakt"-Deklaration
- Kein Geruch beim Öffnen der Kapsel
- Keine Herkunftsangabe oder nur „Asien" ohne Details
- Sehr günstiger Preis bei hohem Extraktverhältnis – rechnerisch kaum realisierbar
- Kein Mindesthaltbarkeitsdatum oder Chargennummer
- Sehr dunkles, fast schwarzes Pulver – Zeichen für Oxidation